beiladen
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beiladen — bei||la|den 〈V. tr. 173; hat〉 zusätzl. laden, noch mit aufladen * * * bei|la|den <st. V.; hat: 1. zu einer anderen, der eigentlichen Ladung [in einem Möbel , Güterwagen, Schiff o. Ä.] laden: seine paar Habseligkeiten konnte er einem größeren… … Universal-Lexikon
Beiladung — Bei|la|dung 〈f. 20〉 1. zusätzliche, weitere Ladung 2. 〈Rechtsw.〉 Zuziehung Dritter zu einem Prozess, an dem sie rechtl. interessiert sind * * * Bei|la|dung, die; , en: 1. a) <o. Pl.> das ↑ Beiladen (1): die B. von Möbeln; b) … Universal-Lexikon